Planungs- und Baurecht
Das Planungs- und Baurecht ist vielschichtig und es bedarf in aller Regel mehrerer Ämter, um ein Projekt auf sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu prüfen. Trotz Harmonisierungsbestrebungen ist die Rechtspraxis in den Kantonen unterschiedlich. Aus der kommunalen Zuständigkeit zur Ortsplanung folgt eine Vielfalt an Zonierungen, Bau– und Sonderbestimmungen.
Wer Bau- und Planungsvorhaben beurteilen muss oder selbst bauen will, sieht sich unter Umständen mit unvorhergesehenen rechtlichen Herausforderungen oder einem Rechtsstreit konfrontiert. AO Baurecht hilft, Konflikte zu verhindern, erarbeitet Lösungen und vertritt Ihre Interessen im Falle eines Rechtsstreits.